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Das ist die Folge einer monatelangen öffentlichen Diskussion. Die neuen Regelungen sind das Ergebnis zahlreicher Gespräche und Abstimmungsrunden, die seit dem Frühjahr stattgefunden haben. Schon im Oktober hatte das Diakonische Werk Baden in der Karlsruher Südstadt eine weitere Beratungsstelle für Prostituierte eingerichtet, Sozialarbeiterinnen sollen künftig Prostituierte bei Fragen wie Krankenversicherung und Aufenthaltsrecht beraten, aber auch Perspektiven "zum Ausstieg" und für alternative Erwerbstätigkeiten eröffnen.
Zuvor hatte die Diakonie derartige Anlaufstellen in Mannheim, Kehl und Freiburg eingerichtet - und sich auch gegen "eine Verbotsdiskussion" gewandt. Eine derart umfassende neue Sperrbezirksverordnung, wie sie jetzt in Karlsruhe beabsichtigt ist, hatte zuletzt Saarbrücken erlassen, die im vergangenen März in Kraft trat. Über das Vorgehen in Saarbrücken war europaweit in den Medien berichtet worden.
Auch einige Städte in Nordrhein-Westfalen, wie beispielsweise Gelsenkirchen und Herten, hatten ihre Sperrbezirke deutlich ausgeweitet. Karlsruhe änderte die Sperrbezirke letztmals im Jahr Immer wieder war in der Öffentlichkeit von der Verschmutzung in der Nähe von Kleingartenanlagen und Wohngebieten die Rede.
Die neue Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe soll noch im Januar im Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht werden und nach einer dreiwöchigen Auslegung in Kraft treten. Ob das neue Stadtrecht Bestand haben wird, bleibt offen.
Im Juni hatte die Stadt Friedrichshafen vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine höchstrichterliche Niederlage erlitten. In einer Gemeinde mit mehr als 50 Einwohnern dürfe die Prostitution nicht für das gesamte Gemeindegebiet untersagt sein, argumentierten die Richter in Mannheim.